Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1 Gegenstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der rail4mation regeln die zwischen den Vertragsparteien geltenden Rechte und Pflichten, welche bei sämtlichen einzeln zu vereinbarenden Lieferungen und Leistungen zu beachten sind. Die AGB gelten vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und der rail4mation.
Die Lieferungen und Leistungen der rail4mation werden in der Bestellungsbestätigung einschliesslich Beilagen abschliessend aufgeführt. Diese Lieferungen und Leistungen haben insbesondere die Aus- und Weiterbildung von Personen in sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Bahnbereich zum
Gegenstand.
Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur soweit und sofern diese von der rail4mation ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden.
2 Fahrdienstausbildung
Ist der Kunde ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, so haftet er gegenüber Dritten für alle Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb stehen. Dem Kunden bleibt der Rückgriff auf die rail4mation im Umfang eines allfälligen von der rail4mation zu vertretenden Verschuldens vorbehalten. Der Kunde haftet für das Verhalten jener Teilnehmer, die mit ihm in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen, sowie für seine Hilfspersonen.
3 Allgemeine Bestimmungen
- der rail4mation die Angaben, die sie zur Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert und damit Verzögerungen der Lieferungen oder Leistungen verursacht;
- Planungsfehler, welche die rail4mation nicht zu verantworten hat, eine Änderung der Leistungsbeschreibung notwendig machen;
- Hindernisse auftreten, welche die rail4mation trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachungen, kriegerische Handlungen (u.a. Terrorismus), erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen sowie Naturereignisse;
- der Kunde oder Dritte mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten in Verzug ist, insbesondere wenn der Kunde seine Zahlungspflichten nicht einhält.
Auf schriftliche Aufforderung des Kunden verpflichtet sich die rail4mation, einen Mangel, der den vertragsgemässen Gebrauch der Lieferung oder Leistung verunmöglicht, zu beheben (Nachbesserung). Andere Gewährleistungsansprüche wie insbesondere eine Reduktion des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag stehen dem Kunden nicht zu.
Für Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten, welche durch den Kunden vorgeschrieben werden, übernimmt die rail4mation die Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung des betreffenden Unterlieferanten.
Sämtliche Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Reduktion des Preises, Aufhebung oder Rücktritt vom Vertrag werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Dies schliesst auch die Haftung der rail4mation für ihre Hilfspersonen ein.
Die rail4mation schliesst soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware oder der montierten Anlage entstanden sind, wie insbesondere Schäden aus Produktionsausfall, Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden und Folgeschäden aus.