Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1 Gegenstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der rail4mation regeln die zwischen den Vertragsparteien geltenden Rechte und Pflichten, welche bei sämtlichen einzeln zu vereinbarenden Lieferungen und Leistungen zu beachten sind. Die AGB gelten vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Kunden und der rail4mation.

Die Lieferungen und Leistungen der rail4mation werden in der Bestellungsbestätigung einschliesslich Beilagen abschliessend aufgeführt. Diese Lieferungen und Leistungen haben insbesondere die Aus- und Weiterbildung von Personen in sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Bahnbereich zum
Gegenstand.

Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur soweit und sofern diese von der rail4mation ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden.

2 Fahrdienstausbildung

2.1  Kursdurchführung / Änderungen
Im Fall einer allfälligen Annullierung des Kurses durch die rail4mation werden die Teilnehmer zehn Tage vor dem Kurs informiert. Auf eine Entschädigung besteht kein Anspruch. Kann ein Kurs infolge höherer Gewalt (auch Unfall oder Krankheit der Kursleitung) nicht durchgeführt werden, werden die Teilnehmer sofort benachrichtigt. Gegenüber der rail4mation bestehen keine Haftungsansprüche.
Der Kunde kann die Teilnahme an einem Kurs bis vier Wochen vor Kursbeginn kostenlos absagen. Bei einer Absage zwischen vier und zwei Wochen vor Kursbeginn schuldet der Kunde 50 % des Kursgeldes. Bei einer Absage weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist das volle Kursgeld geschuldet.
Die rail4mation hat das Recht, einen geplanten Kurs nicht durchzuführen, wenn zu wenig Anmeldungen, Lehrpersonen oder Hilfsmittel vorhanden sind. Zudem behält sich die rail4mation vor, Klassen aus organisatorischen Gründen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Teilnahme an einem anderen Kurs (in Absprache mit der rail4mation) oder auf Rückerstattung des bezahlten Kursgeldes.
Die rail4mation behält sich vor, das Programm des Kurses kurzfristig abzuändern, falls dafür eine Notwendigkeit besteht (z.B. Krankheit eines Ausbilders, Verfügbarkeit der Hilfsmittel usw.). In diesem Fall stellt die rail4mation dem Kunden innert nützlicher Frist eine gleichwertige Lösung zur Verfügung. Der Kunde hat im Fall einer Programmänderung keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.
Bei Unterbestand einer Klasse kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die rail4mation den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmer durchführt, jedoch das Kursgeld entsprechend anheben muss.
2.2  Pflichten des Kunden
Fahrzeuge und Trassen für die Fahrzeugschulungen, praktischen Einschulungen sowie praktischen Prüfungen werden grundsätzlich vom Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für Praxisausbildungen, bei denen der Kunde die notwendigen Praxisfelder und Fahrzeuge nicht zur Verfügung stellen kann, beschafft die rail4mation die notwendigen Ressourcen. Die anfallenden Kosten werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die rail4mation fährt anlässlich der praktischen Einschulungen sowie der praktischen Prüfungen unter der EVU-Lizenz des Kunden.
Verfügt der Kunde nicht über einen eigenen Netzzugang, so hat er sicherzustellen, dass die rail4mation unter der Betriebskonzession seines Kooperationspartners fahren darf.
2.3  Verzug des Kunden
Gerät der Kunde mit der Bezahlung des Kursgeldes in Verzug, fällt die Reservierung für den Ausbildungsplatz und das Recht auf den Besuch des Kurses dahin. Erfolgt die Zahlung nach Eintritt des Verzugs, jedoch vor Beginn des Kurses, kann der Teilnehmer am Kurs teilnehmen, wenn der Ausbildungsplatz nicht bereits anderweitig vergeben worden ist.
2.4  Urheberrecht an Schulungsunterlagen
Der Kunde verpflichtet sich, die abgegebenen Lehrmittel lediglich zum Zweck der Ausbildung in diesem Bildungsgang zu verwenden. Das Vervielfältigen und die Weitergabe der Inhalte der Lehrmittel sind nur mit der schriftlichen Zustimmung der rail4mation erlaubt.
2.5  Haftung
Das Benutzen der Anlagen der rail4mation erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die rail4mation nicht haftbar gemacht werden. Für alle von der rail4mation organisierten Kurse und Veranstaltungen schliesst die rail4mation jegliche Haftung für entstandene Schäden aus.

Ist der Kunde ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, so haftet er gegenüber Dritten für alle Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb stehen. Dem Kunden bleibt der Rückgriff auf die rail4mation im Umfang eines allfälligen von der rail4mation zu vertretenden Verschuldens vorbehalten. Der Kunde haftet für das Verhalten jener Teilnehmer, die mit ihm in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen, sowie für seine Hilfspersonen.

3 Allgemeine Bestimmungen

3.1  Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist vom Kunden innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, netto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
Ratenzahlungen bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, welche nicht zu Lasten der rail4mation gehen, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich kleinere Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den vertragsgemässen Gebrauch der Lieferung oder Leistung nicht verunmöglichen.
Sofern der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht einhält, schuldet er ohne Mahnung und unabhängig vom Verschulden einen Verzugszins in der Höhe von 6 % p.a.
Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder vom Unternehmer nicht anerkannten Gegenforderungen weder zurückhalten noch kürzen.
3.2  Verlängerung der Liefer- und Ausführungsfristen
Die Liefer- oder Ausführungsfrist verlängert sich angemessen, wenn
3.3  Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Erhalt der Ware bzw. Abnahme der Anlagen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gelten sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden als verjährt.

Auf schriftliche Aufforderung des Kunden verpflichtet sich die rail4mation, einen Mangel, der den vertragsgemässen Gebrauch der Lieferung oder Leistung verunmöglicht, zu beheben (Nachbesserung). Andere Gewährleistungsansprüche wie insbesondere eine Reduktion des Preises oder der Rücktritt vom Vertrag stehen dem Kunden nicht zu.

Für Lieferungen und Leistungen von Unterlieferanten, welche durch den Kunden vorgeschrieben werden, übernimmt die rail4mation die Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistungsverpflichtung des betreffenden Unterlieferanten.

Allfällig notwendige Untersuchungskosten und Aufwendungen zur Mängelermittlung und -ursache (Expertisen, usw.) gehen zu Lasten des Verursachers.
3.4  Haftung
Sämtliche Ansprüche des Kunden aus Vertragsverletzungen der rail4mation werden in diesen AGB abschliessend geregelt.

Sämtliche Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Reduktion des Preises, Aufhebung oder Rücktritt vom Vertrag werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Dies schliesst auch die Haftung der rail4mation für ihre Hilfspersonen ein.

Die rail4mation schliesst soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware oder der montierten Anlage entstanden sind, wie insbesondere Schäden aus Produktionsausfall, Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden und Folgeschäden aus.

3.5  Verrechnungsverzicht
Der Kunde verzichtet darauf, seine Verpflichtungen gegenüber der rail4mation durch Verrechnung mit ihm allfällig gegenüber der rail4mation zustehenden Forderungen zu tilgen.
3.6  Datenschutz
Die rail4mation AG verarbeitet personenbezogenen Daten zum Zweck der Rechnungsstellung und Seminarverwaltung. Die Dauer der Datenspeicherung beträgt mindestes 5 Jahre bei Ausbildungs- oder Prüfungsverhältnissen, bei Einwilligung dauerhaft bzw. bis auf Widerruf. Die betroffenen Personen haben gegenüber der rail4mation AG das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenübertragung. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, eine erteilte Einwilligung für die Datenverarbeitung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
3.7  Vertragsanpassungen
Alle Vereinbarungen der Parteien, insbesondere Ergänzungen und Änderungen dieser AGB, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies betrifft auch das vorliegende Schriftformerfordernis
3.8  Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zum Kunden ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über deren gültiges Zustandekommen, deren Rechtswirksamkeit, deren Abänderung oder Auflösung, werden durch die ordentlichen Gerichte in Zürich entschieden. Die rail4mation ist jedoch auch berechtigt, jedes für den Kunden zuständige ordentliche Gericht anzurufen.
Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(Ausgabe Oktober 2018) © rail4mation 2025